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SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

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Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Teilvermögen der SICAV

Zum Thema SICAV und Teilvermögen ist folgendes zu bemerken:

  • Grundsatz
    • Die SICAV hat mindestens 2 Teilvermögen (= sog. „Subfonds“), nämlich ein Teilvermögen der „Unternehmeraktionäre“ und Teilvermögen der „Anlegeraktionäre“
  • Begriff
    • Teilvermögen = SICAV-Sondervermögen nach Aktienkategorien
  • Rechtsnatur
    • Sondervermögen
    • Teilvermögen haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
    • SICAV ist konkursfähig [vgl. SchKG 39 Abs. 1 Ziffer 13]
  • Wirkung
    • SICAV = Umbrella-Wirkung
    • Jedes Teilvermögen = eine eigene separate kollektive Kapitalanlage
  • Trennung
    • von Kapital
    • von Erträgen
    • usw.
  • Pro Aktienkategorie ein Teilvermögen
  • Alle Teilvermögen müssen dieselbe Fondsart betreffen
    • Fondsarten
      • zB Effektenfonds
      • zB Immobilienfonds
      • zB übrige Fonds für traditionelle Anlagen
      • zB übrige Fonds für alternative Anlagen
    • Anlagebeschränkungen und –techniken
      • gelten für jedes Teilvermögen
  • Haftung
    • Jedes Teilvermögen haftet nur für seine Verbindlichkeiten [vgl. KAG 94 Abs. 2] in dem Sinne, dass die Gesamt-SICAV Schuldnerin ist und die betreffenden Verbindlichkeit beim jeweiligen Teilvermögen zu belasten sind
    • Haftungsbeschränkung ist bei der Vertragsredaktion zu beachten, ansonsten für die SICAV eine Haftung mit dem gesamten Vermögen entsteht [vgl. KAG 94 Abs. 2]
    • Hinweispflicht im Prospekt, falls ein Teilvermögen für eine anderes haften soll [vgl. KKV 112]
  • Schaffung neuer Teilvermögen
    • Zuständigkeit
      • Massgeblichkeit der SICAV-Statuten
      • idR der Verwaltungsrat (VR)
    • Aufsicht
      • Die Bildung neuer Teilvermögen ist genehmigungspflichtig [vgl. KAG 15 Abs. 2]
    • Publikation mittels separatem vereinfachten Prospekt [vgl. KKV-finma 80 Abs. 2 sowie PROSPEKT]
  • Auflösung von Teilvermögen
    • Zuständigkeit
      • Unternehmeraktionär [vgl. KKV 57]
    • Aufsicht
      • Meldepflicht
  • Vereinigung von Teilvermögen
    • Zuständigkeit
      • Generalversammlung der Gesamt-SICAV [vgl. KKV 61 abs. 2 p.a.]
    • Aufsicht
      • Genehmigungspflicht

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