Grundlage
Für die Rechenschaftslegung sind gelten folgende Prinzipien:
Zeitpunkt
- Halbjahresbericht
- 2 Monate nach Ablauf der ersten Hälfte des Rechnungsjahres
- Jahresbericht
- 4 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres
Halbjahresbericht
- (ungeprüfte) Vermögensrechnung
- (ungeprüfte) Bilanz und Erfolgsrechnung
- Angaben des Vorjahres
- Zahl der zurückgenommenen SICAV-Anteile
- Zahl der neu ausgegebenen SICAV-Anteile
- Inventar des SICAV-Vermögens
- Nettoinventarwert pro Anteil
- Aufstellung über Käufe und Verkäufe
Jahresbericht
- Jahresbericht, einschliesslich Aufstellung zum Nettofondsvermögen und zum Nettoinventarwert pro Anteil während der vergangenen 3 Berichtsjahre
- Bilanz und Erfolgsrechnung, mit Vorjahresangaben
- Angaben zur Ergebnis-Verwendung (Gewinn oder Verlust)
- Offenlegung der Kosten (Kostentransparenz)
- Zahl der in der Berichtsperiode zurückgenommenen SICAV-Anteile
- Zahl der in der Berichtsperiode neu ausgegebenen SICAV-Anteile
- Inventar des SICAV-Vermögens
- Nettoinventarwert pro Anteil
- Aufstellung über Käufe und Verkäufe
- Delegationsträger
- Tatbestände von besonderer rechtlicher oder wirtschaftlicher Tragweite
- Performance
- Kurzbericht der Prüfstelle zu den Jahresberichts-Angaben
- Veränderungs-Aufstellung zum Nettofondsvermögen [bezügl. Mindestgliederung vgl. KKV-finma 76]
Mindestgliederung
- Gliederung des Fondsvermögens nach Asset-Kategorien
- Effekten
- Bankguthaben
- Geldmarktinstrumente
- Finanz-Derivate
- Edelmetalle
- Commodities
- Gliederung innerhalb der Asset-Klassen
- nach Branchen
- nach Geografischen Aspekten
- nach Währungen
- nach Effektenarten