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SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

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Zweck

Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Zweck der SICAV

Der Zweck der SICAV ist vom Gesetzgeber bzw. Verordnungsgeber eng umgrenzt worden:

  • Positiv
    • kollektive Kapitalanlage [vgl. KAG 36 Abs. 1 lit. d], wobei sie das eigene Vermögen verwalten darf [vgl. KKV 52]
  • Negativ [Vermeidung einer unerwünschten Beeinflussung der Werthaltigkeit der Anlegeraktien (= Abgrenzung zum Anlagefonds, wo die Fondsleitung als Finanzdienstleisterin tätig sein darf); vgl. auch KAG 29]
    • Keine Anlageberatung für Dritte
    • Keine Vermögensverwaltung für Dritte
    • Keine technische Verwaltung für Dritte
    • Keine Wertpapieraufbewahrung für Dritte

Weiterführende Informationen

» Zweck der Aktiengesellschaft

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