Grundlage
- KAG 37 iVm OR 643 ff. und iVm OR 931a
- HRegV 43
- HRegV 104
Eintragung der SICAV ins Handelsregister
Die SICAV ist zur Eintragung ins Handelsregister (HR) anzumelden. Nebst der üblichen Gründungsunterlagen (Gründungsurkunde, Statuten, Wahlannahmeerklärung der Verwaltungsrats-Mitglieder und der Prüfstelle, Domizilannahmeerklärung, HR-Anmeldung etc.) ist auch die Bewilligungsverfügung der Aufsichtsbehörde einzulegen [vgl. KAG 13 Abs. 5].
Weiterführende Informationen
» AG- Gründung: Handelsregistereintragung
» Unternehmenssitz / Rechtsdomizil: Eigene Büros / c/o-Adresse