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SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

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Rechenschaftsablage

Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlagen

Rechnungslegung

Bei Rechnungslegung von Immobilienfonds bestehen spezielle Bestimmungen:

  • Jahresbericht
    • Der Jahresbericht muss folgende zusätzliche Angaben enthalten
      • Schätzungsexperten
      • Schätzungsmethoden
      • Angewandte Kapitalisierungs- und Diskontierungssätze
    • vgl. hiezu KAG 90 Abs. 4
  • Jahresrechnung
    • Die Jahresrechnung hat zu bestehen aus
      • Konsolidierter Rechnung von
        • Bilanz des Immobilienvermögens
        • Erfolgsrechnung des Immobilienfonds
        • Bilanz- und Erfolgszahlen der Beteiligungen aus Immobiliengesellschaften
    • vgl. hiezu KAG 90 Abs. 1
  • Inventar
    • Aufführung folgender Werte
      • Gestehungskosten
      • Verkehrswertschätzungen der einzelnen Grundstücke
      • vgl. hiezu KAG 90 Abs. 3
    • Mindestgliederung des Inventars
      • vgl. hiezu KKV-finma 73
  • Abschlussdaten-Koordination
    • Die dem Immobilienfonds gehörenden Immobiliengesellschaften haben ihre Rechnungen (Bilanz und Erfolgsrechnung etc.) auf das gleiche Datum hin abzuschliessen [vgl. KKV-finma 56 Abs. 1]
  • Berechnung des Nettoinventarwerts
    • Für die Bewertungswahrheit und –klarheit sind die immobilien-spezifische Steuern einer allfälligen Liquidation zu berücksichtigen, nämlich:
      • Liegenschaftensteuer
      • Handänderungsgebühren
      • Handänderungssteuer
      • Grundstückgewinnsteuer
      • etc.
    • vgl. KKV-finma 56 Abs. 2

Allgemeine Informationspflicht

Es gelten die Allgemeinen Regeln für den SICAV.

Auskünfte zu Immobilienfonds-Spezifischem

  • Art der Liquiditätsbeschaffung
  • Risikoverteilung
  • Buchführung
  • Verkehrswertschätzungen und den Personen der Immobilien-Schätzer
  • Bezugsrechte
  • Rücknahme der Anteile

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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