Auch beim SICAV besteht für die Anleger ein Schutzbedürfnis. Dieses beschlägt folgende Aspekte:
- Aufklärungspflicht
- als Effektenhändler? Hinweispflicht auf allf. Interessenkonflikte
- aus Anlageberatung
- Beratung
- Treuepflicht aus Auftrag
- Sorgfaltspflicht aus Auftrag
- Risikoprofil des Anlegers
- Protokollierungspflicht
- Prospekthaftung
- Informationspflicht bei strukturierten Produkten?
- Emittentenrisiko / Bonitäts- bzw. Ausfallrisiko
- Warnpflicht bei sich nachträglich abzeichnenden Gefahren, nur unter bestimmten Voraussetzungen
- Retrozessionen (Rückvergütungen oder kick-backs)
Weiterführende Informationen
» Anlegerschutz / Kapitalanlageschutz in der Schweiz
» Retrozession (Provisionen an Vermögensverwalter)