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SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

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Statuten

Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage

  • zwingend notwendiger Inhalt[vgl. KAG 43 Abs. 1]
    • Firma
    • Sitz
    • Zweck
    • Mindesteinlage
    • Einberufung der Generalversammlung
    • Organe
    • Publikationsorgane
  • bedingt notwendiger Inhalt, d.h. Bestimmungen, die zu ihrer Verbindlichkeit der Aufnahme in den Statuten bedürfen[vgl. KAG 43 Abs. 2]
    • Dauer
    • Einschränkung des Aktionärskreises auf qualifizierte Anleger und die damit verbundene Beschränkung der Übertragbarkeit der Aktien [KAG 40 Abs. 3]
    • Kategorien von Aktien und die damit verbundenen Rechte
    • Delegation der Geschäftsführung und Vertretung sowie deren Modalitäten [KAG 51]
    • Abstimmung auf dem Korrespondenzweg

Weitere Bestimmungen im KAG und in der KKV begründen einen bedingt notwendigen Statuteninhalt:

  • Generalversammlung (GV) für Teilvermögen [vgl. KKV 63 Abs. 1]
  • Recht des Verwaltungsrates (VR) zur Schaffung neuer Teilvermögen [vgl. KKV 64 Abs. 1 lit. d]
  • Aufschub des Rechts auf jederzeitige Rückgabe der Aktien [vgl. KAG 42 Abs. 1]
  • Zwangsrückkauf [vgl. KKV 109 ff.]
  • Beschränkung der Vertretung an der Generalversammlung (GV) auf Mitaktionäre [vgl. KAG 46 Abs. 2]
  • Schaffung von Anteilsklassen (mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde) [vgl. KKV 61 Abs. 1]

Weiterführende Informationen

» Statuten

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