LAWINFO

SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

QR Code

Reglemente

Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage

Die SICAV hat gleich mehrere Reglemente zu erlassen und genehmigen zu lassen, nämlich:

Organisationsreglement

  • Allgemeines
    • Das Bewilligungserfordernis einer adäquaten Betriebsorganisation macht den Erlass eines Organisationsreglementes unumgänglich, auch wenn keine Geschäftsführungsdelegation (siehe nachfolgend) erfolgen soll
    • Ermächtigung an den Verwaltungsrat (VR) in den Statuten, die Geschäftsführung und Vertretung ganz oder teilweise an einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates (Delegierte) oder an Dritte zu delegieren
  • Zuständigkeit
    • Statuten (Gesellschafter)
    • Delegations-Vollzug (VR)
  • Inhalt
    • Bestimmungen der internen Organisation, sofern und soweit sie nicht in den Statuten enthalten sind und von den aktienrechtlichen Regeln abweichen
    • Zusammensetzung
    • Wahlen
    • Konstituierung
    • Kompetenzen
    • Aufgaben
    • Delegation Geschäftsführung
    • Delegation Vertretung
    • interne Willensbildung bezügl. Geschäftsführung

Anlagereglement

  • Allgemeines
    • Anlagereglements-Zwang für SICAV
    • Anlagereglement + Statuten = Fondsreglement [vgl. KAG 8 Abs. 3]
    • Zusatzbezeichnungen für die einzelnen Teilvermögen [vgl. KKV 112 Abs. 1]
  • Zuständigkeit
    • Erlass oder Änderung
      • Vorbereitung (AVOR)
        • Verwaltungsrat (VR)
      • Beschlussfassung
        • Generalversammlung
    • Festlegung der Anlagepolitik und Anlagegrundsätze
      • Verwaltungsrat (VR)
  • Inhalt
    • Grundsatz
      • Anwendbarkeit der Regeln über den Fondsvertrag, sofern und soweit aus den Statuten nichts anderes hervorgeht [vgl. KAG 44]
  • Anlagevorschriften
    • Grundsatz
      • Anlagevorschriften wie für den vertraglichen Anlagefonds [vgl. KAG 53 ff. und KKV 67 ff.]
    • Selbstverwaltete SICAV
      • Zulässige Anlagen (bewegliches und unbewegliches Vermögen), welche für die betriebliche Tätigkeit unerlässlich sind [vgl. KKV 68 Abs. 2]
  • Veröffentlichung
    • Änderungen des Fondsreglements, welche von der GV beschlossen und von Aufsichtsbehörde genehmigt wurden
    • Publikationsorgane
      • von der AB anerkannte Printmedien
      • online-Plattformen für Anlegeraktionäre

Weiterführende Informationen

» Organisationsreglement

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.