LAWINFO

SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

QR Code

BEENDIGUNG

Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Auflösung

Grundlage

Auflösungsgründe

Die SICAV oder deren werden aufgelöst:

  • aus den in den Gesellschaftsstatuten vorgesehenen Gründen
    • Zeitablauf
    • etc.
  • durch Gesellschafterbeschluss
    • Beschluss-Quorum
      • Zwei Drittel der Unternehmeraktienstimmen
  • durch Verfügung der Aufsichtsbehörde
    • Unterschreiten des Mindestvermögens
    • Auflösung aufgrund mit einer aufsichtsrechtlichen Massnahme [vgl. KAG 133 ff.]
    • etc.
  • aus den im Gesetz vorgesehenen Gründen
    • Konkurs der SICAV
    • Unerreichbarkeit des Gesellschaftszwecks
    • Richterurteil bei Auflösung aus wichtigen Gründen

Meldepflicht

Die Auflösung des SICAV ist

  • der Aufsichtsbehörde zu melden
  • in den Publikationsorganen zu veröffentlichen

Keine Auflösung ohne Liquidation

Eine Auflösung ohne Liquidation ist für die SICAV nicht vorgesehen [vgl. KAG 95].

Einstellung des Anteils-Handels

Ab Auflösung des SICAV dürfen

  • keine neuen Anteile mehr ausgegeben werden
  • keine Anteile zurückgenommen werden

Weiterführende Informationen

» Auflösung einer Aktiengesellschaft mit Liquidation

Liquidation

Grundlage

Grundsätze

Es gelten die Liquidationsgrundsätze der Aktiengesellschaft (AG).

Schlusszahlung

  • erfordert Zustimmung der Aufsichtsbehörde (AB) [vgl. KKV 116 Abs. 3]

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.