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SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital

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AUSSENVERHÄLTNIS

Rechtsgebiet:
SICAV: Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
Stichworte:
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, SICAV
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vertretung

Es gelten die Regeln des Obligationenrechts:

» Aufgaben des Verwaltungsrats: Vertretung

Haftung

Grundsätzlich haften die Aktionäre nur für die vollständige Liberierung ihrer Aktien; bei Nichtbeachtung des Verbots der Einlagerückgewähr [vgl. OR 680 Abs. 2] sind die Aktionäre zur Wiedereinzahlung verpflichtet.

Eine weitergehende Haftung trifft sie höchstens als

  • Verfasser des Prospekts (Prospekthaftung)
  • Gründer (Gründerhaftung)
  • formelles oder faktisches Mitglieder der Verwaltung (Verwaltungsrat / Organhaftung)
  • Liquidator (Liquidatorenhaftung)

Weiterführende Informationen

» Aktionärspflichten

» Aktienkapital (Missachtung des Verbots der Einlagerückgewähr)

» Aktienrechtliche Verantwortlichkeit

» Haftung der Organe einer Gesellschaft

» Haftung des Verwaltungsrats

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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